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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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13. Juli 2024

Iran: Christen wegen ihres Glaubens zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Im Iran hält die Unterdrückung der christlichen Minderheit an. Christen sind dort schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter willkürlichen Verhaftungen und Verurteilungen zu langjährigen Gefängnisstrafen. Die iranischen Christen, die trotz Verfolgung und Repressalien an ihrem Glauben festhalten und ihr Recht auf Religionsfreiheit verteidigen, brauchen den Schutz und die Hilfe der internationalen Gemeinschaft.

Berichten von Menschenrechtlern zufolge wurden im Juni in der südwestiranischen Provinzhauptstadt Ahvaz acht Christen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Regime-Justiz, die den Machthabern als Unterdrückungsinstrument dient, wirft den ehemaligen Muslimen „Gefährdung der Staatssicherheit“ vor, weil sie den christlichen Glauben angenommen und sich in Hauskirchen zu Gottesdiensten getroffen haben.

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Die acht Männer wurden um die Weihnachtszeit 2024 in ihrer Heimatstadt Izeh verhaftet. Einer von ihnen ist der Christ Yasin Mousavi (Bild), der zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Yasin Mousavi war bereits im Herbst 2022 kurzzeitig inhaftiert gewesen, während es in der Stadt Izeh Massenproteste gegen die Diktatur gab. Die im Juni gegen ihn verhängte Haftstrafe wurde auch damit begründet, dass er eine aktive Rolle bei den Protesten von 2022 gespielt habe. Außerdem wird ihm „Propaganda gegen das Regime durch die Förderung des Christentums“ vorgeworfen.

Nach seiner erneuten Verhaftung im Dezember 2024 war Yasin Mousavi vier Monate lang im Sheiban-Gefängnis der Stadt Ahwaz inhaftiert. Danach wurde er gegen Zahlung einer Kaution vorläufig freigelassen. Ihm steht nun eine 15-jährige Gefängnisstrafe bevor.

Weitere christliche Konvertiten, die in der Stadt Ahvaz verurteilt wurden, sind: Hamid Afzali (zehn Jahre Haft), Nasrollah Mousavi, Bijan Gholizadeh und Iman Salehi (jeweils fünf Jahre Haft).

Mit der Verfolgung der Christen verstößt das Teheraner Regime gegen Artikel 18 des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, in dem es heißt: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung von Bräuchen, Ausübung und Unterricht zu bekunden.“

mehr Informationen zur Verfolgung der religiösen Minderheiten im Iran



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