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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
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Menschenrechtsverletzungen

Systematische Menschenrechtsverletzungen sind ein Instrument, mit dem die Fundamentalisten im Iran der Bevölkerung ihre Herrschaft aufzwingen. Zu den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, mit denen die Bevölkerung terrorisiert wird, gehören Repressionsmaßnahmen gegen Regimegegner, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen, Verfechter der Rechte von religiösen und ethnischen Minderheiten, regimekritische Studenten, Journalisten, Rechtsanwälte und Gewerkschafter sind willkürlichen Festnahmen, unfairen Gerichtsverfahren und schweren Bestrafungen ausgesetzt.

In den iranischen Gefängnissen sind Folter, Vergewaltigungen und andere Misshandlungen an Gefangenen weit verbreitet. Den Häftlingen wird der Kontakt zu ihren Familien und Anwälten sowie der Zugang zu medizinischer Versorgung systematisch verweigert. Die meisten politischen Gefangenen werden über Wochen oder sogar Monate ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten.

Die Gerichtsprozesse entsprechen in keiner Weise den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die meisten Urteile werden gefällt, ohne dass die Angeklagten Zugang zu einem Rechtsbeistand haben. Viele Gefangene werden durch Folter gezwungen, sich mit falschen Geständnissen selbst zu belasten.

Gegen politische Gefangene, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, werden pauschale Anklagen erhoben, wie "Anstachelung zum Aufruhr" oder "Handlungen gegen die nationale Sicherheit". Von der Willkürjustiz werden sie zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Immer häufiger werden politische Gefangene als sog. „Staatsfeinde“ zum Tode verurteilt. Hinrichtungen von politischen Gefangenen nehmen zu.

Der internationale Druck auf das Regime muss erheblich zunehmen, wenn eine Verbesserung der Menschenrechtslage erreicht werden soll. Wir setzen uns dafür ein, dass:

•    die Öffentlichkeit über die Menschenrechtsverletzungen im Iran aufgeklärt wird,
•    die  Menschenrechtsbeauftragten der Regierungen und internationalen Organisationen die Menschenrechtslage im Iran kontinuierlich beobachten und im Falle von Menschenrechtsverletzungen intervenieren,
•    die internationale Gemeinschaft sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden friedlichen Mitteln dafür einsetzt, dass auch im Iran für jeden Menschen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) gewährleistet wird,
•    Regierungen und internationale Organisationen darauf bestehen, dass der Iran die internationalen Menschenrechtsverträge einhält und internationale Rechtsstandards gewährleistet.

Mehr Informationen:

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