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17. Juli 2020

Unrechtsjustiz im Iran: Menschenrechtlerin mit Haftverlängerung bestraft

Der iranischen Menschenrechtsaktivistin Atena Daemi wird die Freilassung verweigert, weil sie an ihren Überzeugungen festhält. Durch konstruierte Anklagen und Willkürurteile wird ihre Gefängnisstrafe immer wieder verlängert.

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Das Teheraner Regime setzt die Repressalien gegen die inhaftierte Menschenrechtsaktivistin Atena Daemi (Bild) fort. Weil sie an ihren Überzeugungen festhält und auch im Gefängnis gegen Menschenrechtsverletzungen protestiert, wird Atena Daemi immer wieder mit neuen Gerichtsurteilen und Haftverlängerungen bestraft.

Die 32-jährige Menschenrechtsaktivistin ist seit 2016 im Teheraner Evin-Gefängnis in  Haft, weil sie sich mit friedlichen Mitteln gegen die Todesstrafe und für die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Iran eingesetzt hat. Sie hat Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Iran veröffentlicht und im Internet gegen die Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen in den 1980er Jahren protestiert.

Am 4. Juli 2020 hätte Atena Daemi eigentlich freigelassen werden müssen. Doch die Freilassung wird ihr verweigert, weil sie nun eine weitere zweijährige Haftstrafe verbüßen muss, zu der sie im September 2019 verurteilt wurde. Der Grund für diese Verurteilung war, dass die Menschenrechtlerin aus dem Gefängnis heraus gegen die Hinrichtungen von politischen Gefangenen, die 2018 vollstreckt wurden, protestiert hatte.

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Atena Daemis Mutter protestiert vor dem Evin-Gefängnis für die Freilassung ihrer Tochter

Atena Daemi wurde im Januar 2020 zum dritten Mal angeklagt. In dieser Anklage warf die Regime-Justiz ihr vor, dass sie im Dezember 2019 in einem offenen Brief gemeinsam mit sieben weiteren inhaftierten Menschenrechtsverteidigerinnen ihre Solidarität mit den Familien der im November 2019 von Regime-Truppen getöteten Demonstranten bekundet hat. Die inhaftierten Frauen kündigten an, dass sie im Gefängnis eine Mahnwache für die Todesopfer abhalten würden. Gegen sie alle wurde daraufhin ein dreiwöchiges Besuchsverbot verhängt. Ende Dezember 2019 wurde Atena Daemi außerdem in Einzelhaft verlegt und ihr wurde die Verbannung in ein weit entferntes Gefängnis angedroht.

Aufgrund dieser dritten Anklage wurde Atena Daemi Anfang Juli 2020 in einem fünfminütigen Willkürprozess zu einer dritten Haftstrafe von zwei Jahren und 74 Peitschenhieben verurteilt. Damit stehen ihr nun weitere vier Jahre Gefängnis bevor.

Amnesty International hat mehrfach die sofortige Freilassung von Atena Daemi gefordert, die allein deshalb in Haft ist, weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat.

Im Iran werden Menschenrechtsverteidiger allein wegen ihrer Überzeugungen und ihrer friedlichen Proteste unter dem Vorwand der „Gefährdung der Staatssicherheit“ mit aller Härte verfolgt. Menschenrechtsverteidiger brauchen internationalen Schutz. Beharrliche weltweite Aufmerksamkeit und starker öffentlicher Druck sind notwendig, um die Repression im Iran zu stoppen.

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