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06. März 2021

Iran: Zwei Frauenrechtlerinnen zu insgesamt 15 Jahren Haft verurteilt

Erneut wurden zwei iranische Frauenrechtlinnen allein wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Gleichberechtigung der Frauen zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Menschenrechtsgruppen fordern internationale Solidarität mit den Frauenrechtlinnen im Iran.

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Das Teheraner Regime setzt seinen Unterdrückungsfeldzug gegen Frauenrechtlerinnen fort. Im Februar 2021 bestätigte ein Regime-Gericht in Teheran die hohen Haftstrafen, die im Dezember 2020 gegen zwei Aktivistinnen verhängt worden waren. Die Rechtsanwältin Hoda Amid (links im Bild) wurde zu acht Jahren Haft und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Gegen die Soziologin Najmeh Vahedi wurde eine siebenjährige Gefängnisstrafe verhängt.

Die Regime-Justiz verfolgt die beiden Frauen seit Jahren, weil sie sich für die Rechte der Frauen im Iran einsetzen, und bestätigte die Hafturteile aufgrund von konstruierten Beschuldigungen und fadenscheinigen Vorwänden. Damit haben die Frauen nun keine Berufungsmöglichkeit mehr und müssen für Jahre ins Gefängnis.

Die ursprünglichen Hafturteile waren von dem Richter Abolqasem Salavati gefällt worden, der für harte Unrechtsurteile gegen politische Gefangene und Menschenrechtler berüchtigt ist. Er ist einer der 82 Funktionäre des Regimes im Iran, gegen die die Europäische Union Einreiseverbote und Vermögenssperren verhängt hat, weil ihnen seit Jahren andauernde schwere Verstöße gegen die Menschenrechte nachgewiesen wurden.

Die Rechtsanwältin Hoda Amid hat zahlreiche Frauen vor Scheidungsgerichten verteidigt und Schriften über die rechtliche Diskriminierung der Frauen im Iran verfasst. Die Soziologin Najmeh Vahedi befasst sich u.a. mit der Diskriminierung der iranischen Frauen im Arbeitsrecht und hat Workshops und Informationsveranstaltungen darüber durchgeführt.

Hoda Amid und Najmeh Vahedi waren am 1. September 2018 in ihren Teheraner Wohnungen festgenommen worden. Die beiden Frauen befanden sich damals in der Vorbereitung eines Workshops, wo Frauen über ihre Rechte im Falle der Ehescheidung aufgeklärt werden sollten.

Nach ihrer Verhaftung wurden die Frauenrechtlerinnen über zwei Monate lang im Trakt 2A des Teheraner Evin-Gefängnisses, der dem Geheimdienst untersteht, festgehalten und verhört, ohne Kontakt zur Außenwelt oder zu ihren Rechtsbeiständen zu haben. Anfang November 2018 wurden sie dann gegen die Zahlung von Kautionen vorläufig freigelassen und anschließend wegen angeblicher „Gefährdung der Staatssicherheit“ angeklagt.

Menschenrechtsgruppen, darunter die Weltorganisation gegen Folter (OMCT), fordern die Aufhebung der Haftstrafen und das Ende der Verfolgung von Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsverteidigern im Iran.

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