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08. März 2021

Politische Gefangene im Iran: Menschenrechtlerin mit zusätzlicher Haft bestraft

Menschenrechtsgruppen fordern die Freilassung von Atena Daemi. Durch konstruierte Anklagen und Willkürurteile wird ihre Haftstrafe immer wieder verlängert, weil sie auch im Gefängnis gegen Menschenrechtsverletzungen protestiert.

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Das oberste Regime-Gericht im Iran hat Ende Februar den Berufungsantrag der Menschenrechtsaktivistin Atena Daemi (Bild) zurückgewiesen. Damit wurde die von einem Teheraner Gericht im Juni 2020 gegen sie verhängte Haftstrafe von zwei Jahren bestätigt.

Atena Daemi ist bereits seit November 2016 in Gefangenschaft. Weil sie an ihren Überzeugungen festhält und auch im Gefängnis gegen Menschenrechtsverletzungen protestiert, wird sie immer wieder mit neuen Unrechtsurteilen und Haftverlängerungen bestraft.

Die 32-jährige Menschenrechtsaktivistin wird seit über vier Jahren im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten, weil sie sich mit friedlichen Mitteln gegen die Todesstrafe und für die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Iran eingesetzt hat. Sie hat Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Iran veröffentlicht und im Internet gegen die Massenhinrichtungen von politischen Gefangenen in den 1980er Jahren protestiert.

Am 4. Juli 2020 hätte Atena Daemi eigentlich freigelassen werden müssen. Doch die Freilassung wurde ihr verweigert, denn sie war im September 2019 zu einer neuen zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Grund für diese Verurteilung war, dass die Menschenrechtlerin aus dem Gefängnis heraus gegen die Hinrichtungen von politischen Gefangenen, die 2018 vollstreckt wurden, protestiert hatte.

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Atena Daemis Mutter protestiert vor dem Evin-Gefängnis für die Freilassung ihrer Tochter

Atena Daemi wurde im Januar 2020 zum dritten Mal angeklagt. In dieser Anklage warf die Regime-Justiz ihr vor, dass sie im Dezember 2019 in einem offenen Brief gemeinsam mit sieben weiteren inhaftierten Menschenrechtsverteidigerinnen ihre Solidarität mit den Familien der im November 2019 von Regime-Truppen getöteten Demonstranten bekundet hat. Die inhaftierten Frauen kündigten an, dass sie im Gefängnis eine Mahnwache für die Todesopfer abhalten würden. Gegen sie alle wurde daraufhin ein dreiwöchiges Besuchsverbot verhängt. Ende Dezember 2019 wurde Atena Daemi außerdem in Einzelhaft verlegt und ihr wurde die Verbannung in ein weit entferntes Gefängnis angedroht.

Aufgrund der dritten Anklage wurde Atena Daemi im Juni 2020 in einem fünfminütigen Willkürprozess zu einer dritten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese dritte Haftstrafe wurde nun vom obersten Gericht bestätigt.

Die Hohe Menschenrechtskommissarin der UNO, Michelle Bachelet, hat bereits im Oktober 2020 mit Besorgnis darauf hingewiesen, dass Dissidenten und Andersdenkende im Iran permanent und systematisch verfolgt werden und dass die Inanspruchnahme von Grundrechten dort kriminalisiert wird. Die Strafjustiz werde als Instrument genutzt, um die Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen.

„Ich rufe zur bedingungslosen Freilassung der Menschenrechtsverteidiger auf, der Rechtsanwälte, politischen Gefangenen, friedlichen Demonstranten und aller Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden, weil sie ihre Meinung sagten oder ihre Rechte in Anspruch nahmen“, erklärte Bachelet.

Menschenrechtgruppen fordern die sofortige Freilassung von Atena Daemi, die allein deshalb in Haft ist, weil sie ihre Rechte auf Meinungs-, und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat.

Im Iran werden Menschenrechtsverteidiger allein wegen ihrer Überzeugungen und ihrer friedlichen Proteste unter dem Vorwand der „Gefährdung der Staatssicherheit“ mit aller Härte verfolgt. Menschenrechtsverteidiger brauchen internationalen Schutz. Beharrliche weltweite Aufmerksamkeit und starker öffentlicher Druck sind notwendig, um die Repression im Iran zu stoppen.

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