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15. März 2021

UNO verurteilt tödliche Gewaltanwendung durch Regime-Truppen im Iran

Das UN-Menschenrechtsbüro weist darauf hin, dass Regime-Truppen im Iran systematisch und vorsätzlich mit tödlicher Waffengewalt gegen Grenzhändler, die Minderheiten wie den Kurden oder Balutschen angehören, vorgehen, und fordert die Bestrafung der Verantwortlichen.

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Rupert Colville, der Sprecher der Hohen Menschenrechtskommissarin der UNO, erklärte am 5. März, die UNO verurteile, dass Truppen des iranischen Regimes mit Waffengewalt gegen Angehörige der Minderheit der Balutschen vorgegangen seien. Ende Februar hatten Regime-Truppen in der südostiranischen Provinz Sistan-Balutschistan unbewaffnete Grenzhändler und Demonstranten mit scharfer Munition unter Beschuss genommen, wobei mindestens 12 Personen, darunter zwei Minderjährige getötet wurden.

Nach der Erschießung von mindestens 10 Grenzhändlern an der Grenze zu Pakistan, so die Erklärung des UN-Menschenrechtsbüros in Genf, sei es in verschiedenen Städten der Provinz zu Protestdemonstrationen gekommen, in deren Verlauf Regimetruppen mit Feuerwaffen auf Protestierende und Passanten geschossen hätten. Dabei habe es erneut Tote gegeben, und Dutzende Menschen seien schwer verletzt worden. Berichten zufolge seien bis zu 23 Personen getötet worden.

Die UNO sei darüberhinaus tief besorgt darüber, dass das Internet in mehreren Städten der Provinz Sistan-Balutschistan abgeschaltet worden sei, mit dem offensichtlichen Ziel, die dortigen Geschehnisse zu vertuschen. Das Regime müsse den Zugang zum Internet umgehend wieder herstellen.

Der Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros erklärte weiter, die UNO bedauere, dass Regimetruppen im Iran systematisch und vorsätzlich mit tödlicher Waffengewalt gegen Grenzhändler, die Minderheiten wie den Kurden oder Balutschen angehören, vorgehen, und fordere die Bestrafung der Verantwortlichen für diese Praktiken.

Allein im Jahre 2020 seien Berichten zufolge 59 kurdische Grenzhändler im Nordwesten Irans von Regimetruppen getötet worden. Diese Tötungen müssten umfassend untersucht werden, und die bisherige Straffreihet der Täter müsse ein ende haben.

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