Menschenrechtsverein


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Menschenrechtsverein für Migranten e.V.
b-500-4
07. August 2023

Iran: Menschenrechtsaktivistinnen und Journalistinnen zu hohen Haftstrafen verurteilt

Das Teheraner Regime verschärft die Verfolgung von Menschenrechtsaktivistinnen und regimekritischen Journalistinnen weiter. Sie werden wegen angeblicher "Propaganda gegen das Regime" und "Gefährdung der Staatssicherheit" angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Mir den Verfolgungsmaßnahmen und Bestrafungen sollen Frauen, die sich in der Protestbewegung gegen die Diktatur engagieren, eingeschüchtert werden. Die Justiz im Iran agiert als Unterdrückungsinstrument. Die Gerichtsverfahren sind weder rechtsstaatlich noch fair. Hier Beispiele von kürzlich verhängten Haftstrafen:

Anisha-150

Die Menschenrechtlerin Anisha Asadollahi befindet sich seit Ende Juli im Teheraner Evin-Gefängnis in Haft. Sie war Ende Mai in Teheran zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Anisha Asadollahi setzt sich besonders für die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern ein und engagiert sich bei gewerkschaftlichen Protesten. Wegen ihres Einsatzes war sie in den letzten Jahren schon mehrfach festgenommen, worden, u.a. wegen ihrer Mitwirkung an friedlichen Demonstrationen am Tag der Arbeit.

Reyhaneh-150

Die Aktivistin Reyhaneh Ansarinejad, die sich ebenfalls in der iranischen Gewerkschaftsbewegung engagiert, wurde im Juli von einem Teheraner Gericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Darüberhinaus wurden ihr für zwei Jahre mehrere Bürgerrechte entzogen. Ihr wurde verboten, in politischen oder gewerkschaftlichen Organisationen mitzuarbeiten, sich im Internet oder in anderen Medien zu äußern oder das Land zu verlassen.
Reyhaneh Ansarinejad war schon im Jahre 2022 mehrere Monate lang in Haft.

Nasim-Sultan-Beigi-Saeedeh-Shafiei-300

Ende Juli wurden in Teheran zwei Journalistinnen zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Nassim Sultan Beygi (Bild links) und Saideh Schafii waren wegen ihrer Berichterstattung im Zusammenhang mit den landesweiten Freiheitsprotesten im Herbst 2022 angeklagt und vor Gericht gestellt worden. Die Regime-Justiz wirft ihnen Verstöße gegen die nationale Sicherheit und Propaganda gegen den Staat vor. Nach ihrer Haft dürfen sie den Iran für zwei Jahre nicht verlassen.

Beide Journalistinnen waren im Januar 2023 verhaftet und mehrere Wochen im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten worden. Danach wurden sie gegen Zahlung von Kautionen vorläufig freigelassen.

Bereits am 19. Januar 2023 hat das EU-Parlament in einer Entschließung das Teheraner Regime aufgefordert, alle im Iran inhaftierten Menschenrechtsverteidiger freizulassen und die gezielte Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten einzustellen. Es müsse gewährleistet werden, dass sie ihre legitimen Menschenrechtsaktivitäten ohne Angst vor Repressalien und ohne jegliche Einschränkungen wie etwa Schikanierung durch die Justiz ausüben können. Gleichzeitig verurteilte das EU-Parlament die Festnahme von Dutzenden Journalisten und forderte ihre unverzügliche Freilassung.

mehr zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran



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