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Erfolgreiche Menschenrechtsarbeit: Ein neuer Untersuchungsbericht der UNO belegt, dass höchste Funktionäre des Teheraner Regimes für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind. Völkerrechtsexpertinnen dokumentieren "systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung im Iran" und fordern die internationale strafrechtliche Verfolgung der Täter nach dem Weltrechtsprinzip.
Die von der UNO eingerichtete Internationale Untersuchungskommission zum Iran hat dem UN-Menschenrechtsrat in Genf am 8. März einen umfassenden Bericht über ihre Ermittlungen vorgelegt. Die Kommission ist ein Gremium unabhängiger Expertinnen, das die Regime-Gewalt gegen Demonstranten im Iran untersucht.
In dem Bericht kommt die Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass die gewaltsame Unterdrückung von friedlichen Protesten und die systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Iran „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ darstellen. Viele dokumentierte Menschenrechtsverstöße des Teheraner Regimes, so der Bericht, „kommen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich, insbesondere Mord, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Verfolgung, gewaltsames Verschwindenlassen und andere unmenschliche Taten“.
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gehören zu den Völkerrechtsverbrechen, die auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips auf der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt werden können, unabhängig davon, in welchem Land die Taten begangen wurden.
Das Weltrechtsprinzip ist ein wirksames Instrument, um die Täter von Völkerrechtsverbrechen zu bestrafen. Menschenrechtler setzen sich seit langem dafür ein, dass internationale Strafverfahren gegen iranische Regimefunktionäre, die für Völkerrechtsverbrechen verantwortlich sind, eingeleitet werden. Die Untersuchungsergebnisse der UNO-Kommission sind wichtige Fortschritte dieser Kampagne.
Der Untersuchungsbericht belegt, dass höchste Funktionäre des Teheraner Regimes schwere Menschenrechtsverletzungen bei der Niederschlagung von Bürgerprotesten sanktioniert und befürwortet haben. Sie hätten das brutale Vorgehen der Einsatztruppen gerechtfertigt und sich an einer Desinformationskampagne beteiligt, mit der die Demonstranten als „Randalierer“, „ausländische Agenten“ oder „separatistische“ Gruppen verleumdet wurden. Insbesondere die iranische Revolutionsgarde und die Regime-Milizen seien an der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverbrechen beteiligt gewesen.
Weil im Iran bei Menschenrechtsverletzungen systematisch Straffreiheit herrscht, hat die Untersuchungskommission die Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrats aufgerufen, nach Möglichkeiten für eine strafrechtliche Verfolgung auf internationaler Ebene und in ihren nationalen Justizsystemen zu suchen. Die Staaten sollten das Weltrechtsprinzip ohne Verfahrensbeschränkungen auf alle Völkerrechtsverbrechen anwenden und den Opfern der Menschenrechtsverletzungen im Iran Schutz und Hilfe gewähren.
Nach Angaben der UNO-Expertinnen hat das Regime im Herbst 2022 seinen gesamten Unterdrückungsapparat mobilisiert, um die landesweiten Proteste für Freiheit niederzuschlagen. Mindestens 551 Demonstrierende seien von Regimetruppen getötet worden, darunter mindestens 49 Frauen und 69 Kinder. Die meisten Todesfälle seien durch Schusswaffen, insbesondere Sturmgewehre, verursacht worden. Auch gebe es Belege für „außergerichtliche Hinrichtungen“.
Unter den Verhafteten seien Hunderte Minderjährige gewesen, auch Kinder, die nicht älter als zehn Jahre alt waren. Die Festgenommenen seien in Gefangenschaft gefoltert worden, um Geständnisse zu erpressen. Es habe Gruppenvergewaltigungen gegeben. Mindestens neun Demonstranten seien von Dezember 2022 bis Januar 2024 willkürlich hingerichtet worden.
„Diese Taten sind ein Teil von weitverbreiteten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung in Iran, insbesondere gegen Frauen, Mädchen, Jungen und Männer, die Freiheit, Gleichheit, Würde und Rechenschaftspflicht gefordert haben“, sagte die Kommissionsvorsitzende Sara Hossain.
Die Untersuchungskommission forderte das Regime im Iran auf, die Unterdrückung derjenigen, die sich an friedlichen Protesten beteiligt haben, insbesondere Frauen und Mädchen, unverzüglich zu stoppen. Außerdem forderte die Kommission den Stopp aller Hinrichtungen und die sofortige Freilassung aller im Zusammenhang mit den Protesten willkürlich inhaftierten Personen.
Hintergrund:
Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24.11.2022 die Einrichtung einer Kommission zur Untersuchung der Gewalt gegen Protestierende im Iran beschlossen. Die Kommission hat die Aufgabe, gerichtsfeste Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstöße des Regimes im Iran zusammenzutragen - als Vorbereitung für die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Deutschland hatte sich federführend für diesen Beschluss eingesetzt.
Die Untersuchungskommission wird von drei international hoch angesehenen Juristinnen geleitet. Sara Hossain aus Bangladesch, Shaheen Sardar Ali aus Pakistan und Viviana Krsticevic aus Argentinien sind qualifizierte Expertinnen für Menschenrechte, Völkerrecht und entsprechende Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen.