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Der UNO-Menschenrechtsrat hat die Mandate der Internationalen Untersuchungskommission und des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran um ein weiteres Jahr verlängert. Damit wurden weitere Ermittlungen beschlossen, um gerichtsfeste Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstöße des Regimes im Iran zusammenzutragen und die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen vorzubereiten.
Menschenrechtler werten die Verlängerung der beiden Mandate, die am 4. April mit einer Resolution im UN-Menschenrechtsrat in Genf beschlossen wurde, als wichtigen Erfolg, denn damit hat die UNO den Iran erneut als Land eingestuft, wo die Menschenrechtslage besonders verheerend ist und ständiger internationaler Überwachung bedarf.
Die Verlängerung der Mandate ist ein deutliches Signal an das Teheraner Regime, dass die Weltgemeinschaft konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran fordert. Damit nimmt der internationale Druck auf die Machthaber in Teheran in Menschenrechtsfragen zu.
Auch die deutsche Bundesregierung hatte sich im UNO-Menschenrechtsrat für diesen Beschluss ausgesprochen. Nach der Verlängerung der Mandate erklärte das Auswärtige Amt am 04.04.2024 u.a.:
„Auch anderthalb Jahre nach dem Tod von Jina Mahsa Amini und der brutalen Niederschlagung der darauffolgenden Proteste ist die Menschenrechtslage in Iran weiterhin katastrophal. Das Regime verletzt jeden Tag Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger. Andersdenkende werden systematisch durch die Justiz verfolgt, es gibt regelmäßig Berichte über Folter und sexualisierte Gewalt nach Festnahmen. Wer in Iran für seine Freiheit und politischen Rechte auf die Straße geht, muss um sein Leben fürchten, sei es durch Gewaltanwendung seitens der Sicherheitsbehörden oder Hinrichtungen. Deswegen ist es so wichtig, dass der UN-Menschenrechtsrat heute das Mandat seiner Fact Finding Mission und des Unabhängigen Experten für die Menschenrechtslage in Iran um ein weiteres Jahr verlängert hat. Das ist ein deutliches Zeichen, dass die internationale Gemeinschaft nicht aufhören wird, genau hinzuschauen. Die Verantwortlichen können sich nicht darauf verlassen, ungeschoren davon zu kommen. Wir lassen die mutigen Menschen in Iran nicht im Stich – ihr Schicksal ist und bleibt für uns Verpflichtung.“
Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24.11.2022 die Einrichtung einer Kommission (Fact Finding Mission) zur Untersuchung der Gewalt gegen Protestierende im Iran beschlossen. Die Kommission hat die Aufgabe, gerichtsfeste Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstöße des Regimes im Iran zusammenzutragen - als Vorbereitung für die internationale strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Deutschland hatte sich federführend für diesen Beschluss eingesetzt.
Die Untersuchungskommission wird von drei international hoch angesehenen Juristinnen geleitet. Sara Hossain aus Bangladesch, Shaheen Sardar Ali aus Pakistan und Viviana Krsticevic aus Argentinien sind qualifizierte Expertinnen für Menschenrechte, Völkerrecht und entsprechende Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen.
mehr Informationen zur Arbeit der Untersuchungskommission
Seit Juli 2018 hat Prof. Javaid Rehman (Bild) das Amt des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran inne. Rehman ist Professor für internationale Menschenrechte und islamisches Recht an einer Londoner Universität. Er hat den Auftrag, die Menschenrechtslage im Iran zu untersuchen und zu dokumentieren und dem UN-Menschenrechtsrat und der UN-Vollversammlung Halbjahresberichte darüber vorzulegen. UN-Sonderberichterstatter gibt es nur für Länder, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.
In seinen Berichten hat Javaid Rehman mehrfach bestätigt, dass die vom iranischen Regime bei der Niederschlagung von Bürgerprotesten begangenen Gewalttaten Völkerrechtsverbrechen, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gleichkommen und somit international strafrechtlich verfolgt werden sollten. Der UN-Experte hält internationale Ermittlungen und rechtliche Schritte auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips für notwendig, um die im Iran herrschende Straflosigkeit für Völkerrechtsverbrechen zu beenden.