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Zu den Funktionären, die in die EU-Sanktionsliste aufgenommen wurden, gehören Richter und Staatsanwälte der Regime-Justiz, Kommandeure der Revolutionsgarde und Gouverneure, die für die Hinrichtung und Tötung von Demonstranten, darunter auch von Kindern, verantwortlich sind.
In einer Pressemitteilung des Rates der EU vom 26.06.2023 heißt es dazu u.a.:
Der Rat hat heute beschlossen, gegen weitere sieben Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, ein neuntes Paket restriktiver Maßnahmen zu verhängen.
Neu in die Listen aufgenommen wurden der General- und Revolutionsstaatsanwalt der Provinz Isfahan und der stellvertretende Richter des Strafgerichts der Provinz Isfahan, die für die Gerichtsverfahren gegen die Demonstranten Saleh Mirhashmi, Majid Kazemi und Saeid Yaqoubi, die im Mai 2023 hingerichtet wurden, die Verantwortung tragen. Die heute angenommenen Sanktionen richten sich auch gegen den Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarde in der Provinz Isfahan, der die Aufsicht über Einsätze von Soldaten des Korps der Iranischen Revolutionsgarde und anderer Sicherheitskräfte bei den regierungskritischen Protesten führte.
Der Rat nimmt ferner den Gouverneur und Leiter des Sicherheitsrats von Rezvanshahr in der Provinz Gilan, der Beamten im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten in Iran 2022-2023 befohlen hatte, auf Demonstranten zu schießen, was zu vielen Toten und Verletzten – darunter auch Kinder – führte, und den Kommandanten der Polizei von Rezvanshahr in der Provinz Gilan, der die Befehle ausgeführte, in die Liste auf.
Schließlich wurden Sanktionen gegen den Gouverneur der Stadt Amol, der für die Tötung mindestens zweier junger iranischer Demonstranten verantwortlich ist, und den Kommandeur der Imam-Hussein-Division der Revolutionsgarde in Karaj wegen der Festnahme und Tötung von Mohammad Reza Ghorbani sowie der Festnahme und Vergewaltigung von Amrita Abbassi durch die Sicherheitskräfte von Karaj verhängt.
Damit gelten nun für insgesamt 223 Personen und 37 Organisationen restriktive Maßnahmen. Es handelt sich dabei um das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Reiseverbot für die Europäische Union und ein Verbot, den gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ein Verbot der Ausfuhr nach Iran betrifft Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und Ausrüstung zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten fordern die iranische Regierung nachdrücklich auf, das brutale Vorgehen gegen friedliche Proteste einzustellen, keine willkürlichen Inhaftierungen mehr vorzunehmen, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und alle illegal inhaftierten Personen freizulassen.
Die Europäische Union fordert Iran auf, die Praxis der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen Demonstrierende einzustellen, die verhängten Todesstrafen aufzuheben und allen Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewähren. Die EU fordert Iran ferner auf, der besorgniserregenden Praxis der Inhaftierung ausländischer Zivilisten im Hinblick auf politische Vorteile ein Ende zu setzen.