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Anlässlich des Todestages der Iranerin Mahsa Amini, die vor einem Jahr nach Misshandlungen durch die Sittenpolizei des Teheraner Regimes starb, hat die Europäische Union am 15. September neue Sanktionen gegen Funktionäre und Einrichtungen des Regimes verhängt.
Die EU-Strafmaßnahmen wurden gegen vier Funktionäre, darunter zwei Polizeikommandanten und einen Vertreter der iranischen Revolutionsgarde (IRGC), und sechs staatliche Einrichtungen verhängt. Dabei handelt es sich um Gefängnisse in den Städten Sanandaj, Zahedan, Isfahan uns Karaj, wo zahlreichen Hinrichtungen stattgefunden haben, und die Nachrichtenagentur Tasnim, die als Propagandamaschine für das Regime agiert. Im EU-Amtsblatt vom 15.09.2023 heißt es dazu u.a.:
„Die Tasnim News agency (Nachrichtenagentur Tasnim) ist das größte mit der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) verbundene Medienunternehmen und dient als Propagandamaschine für das iranische Regime, deren Berichterstattung häufig iranische Hardliner-Ansichten widerspiegelt. Das Nachrichtenunternehmen ist für die Veröffentlichung falscher Geständnisse von Protestteilnehmern auf seiner Website und seinen Social-Media-Konten sowie für das Hochladen von Bildern von Protestteilnehmern auf sozialen Medien verbunden mit der Aufforderung, bei ihrer Identifizierung behilflich zu sein, verantwortlich. Tasnim News ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.“
Die EU hat in den vergangenen Monaten mehr als drei Dutzend Einrichtungen des Teheraner Regimes sowie mehr als 200 Funktionäre der Regierung, des Parlaments, der Justiz und des Militärs, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die Strafmaßnahmen sehen vor, dass in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen. Zudem dürfen betroffene Personen nicht mehr in die EU einreisen.
Brüssel: Exiliraner und Menschenrechtler erinnern an die Opfer der Regime-Gewalt im Iran
EU fordert Freilassung aller willkürlich inhaftierten Iranerinnen und Iraner
In einer Erklärung vom 15. September haben die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich ihre Unterstützung für die Grundrechte der Menschen im Iran bekräftigt. Alle willkürlich inhaftierten Menschen müssten unverzüglich freigelassen werden, dazu zählten auch EU-Bürger und solche mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Zum Tod von Mahsa Amini heißt es in der Erklärung, die 22-Jährige sei im Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei „getötet worden“. Ihr Tod habe eine landesweite Bewegung von Frauen und Männern ausgelöst, die die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung ihrer universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten forderten. Die Reaktion der iranischen Behörden auf die Protestwelle sei hingegen Unterdrückung gewesen, die zu Hunderten von Toten und Tausenden ungerechten Inhaftierungen geführt habe. In der EU-Erklärung wird eine Verschärfung der Sanktionen gegen das Regime angekündigt. Man prüfe alle zur Verfügung stehenden Optionen, um Fragen zur Menschenrechtslage im Iran anzugehen.